Rechtliche Aspekte in der 24 Stunden Pflege. Zwei Modelle – gleiche Leistungen.


Als Betreuungsvermittler gehört es zu unserer Pflicht, Sie als Leistungsempfänger nach der aktuellen Gesetzgebung korrekt zu betreuen. Der Vermittlungsmarkt ist sehr umstritten und die Aussagen der einzelnen Agenturen hinsichtlich der Legalität von Betreuungskräften sehr unterschiedlich.
Für Betroffene Familien kann es sehr schwer werden, eine vertrauenswürdige Agentur zu finden, welche die 24 Stunden Betreuung zu Hause nach geltendem Recht anbietet.
Zu Ihrer Sicherheit informieren wir uns stets über die rechtliche Entwicklung in Polen, auf EU-Ebene und natürlich in Deutschland, damit wir immer auf dem Laufenden bleiben und unsere Kräfte ihre Tätigkeiten Ihnen legal anbieten können. Damit Sie vor illegal tätigen Agenturen geschützt sind und wir unsere gute Reputation nicht gefährden!

Schwarzarbeit und Sozialbetrug sind kein Kavaliersdelikt und werden von uns nicht unterstützt!

Anstellung von Pflegepersonal


Das EU Freizügigkeitsgesetz, welches für die meisten europäischen Länder gilt, erlaubt es den Arbeitnehmern Ihren Arbeitsort frei zu wählen und sich dort anzumelden. In der Regel wird das Pflegepersonal über die Arbeitsämter oder Pflegeagenturen bezogen.
Bei Anstellung der Betreuerinnen über das Arbeitsamt gelten die Familien als Arbeitgeber und treten somit alle Arbeitgeberpflichten und Risiken ein: Kündigungsfristen, Urlaub, Krankheitsfälle. Diese und viele weitere Faktoren können das Verhältnis zwischen den Pflegekräften und den Familien gefährden.

Als Alternative bieten wir Ihnen zwei Modelle der Betreuung an, bei denen Sie das teure Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis umgehen können. Dabei sind die Leistungen der Betreuerinnen bei beiden Modellen gleich.

Erstes Modell:
Entsendung nach dem Entsendegesetz


Eine Entsendung setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort in Polen in ein anderes Land begibt, z.B. nach Deutschland und für einen gewissen Zeitraum in deutsche Haushalte entsendet wird. Dabei werden die Arbeitgeberpflichten von den polnischen Unternehmen getragen. Die kompletten sozialen Abgaben wie: Renten-, Krankenversicherungsbeiträge und Steuern werden in Polen entrichtet. Durch die enge Zusammenarbeit mit polnischen Unternehmen sind wir der Ansprechpartner vor Ort, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse vertritt. Die auserwählten Betreuerinnen sind bei unseren Partnern in Polen eingestellt und nach Deutschland entsandt.

Der Nachweis über die legale Entsendung erfolgt durch die erworbene A1 Bescheinigung.

Die A1 Bescheinigung gilt als Nachweis dafür, dass die Betreuerinnen in Polen  sozial- und krankenversichert sind und erlaubt die ärztliche Behandlung in Deutschland bei vorliegender Erkrankung.

Zweites Modell:
Beauftragung von selbständigen Betreuungskräften


Unter bestimmten Umständen ist es möglich, Betreuungskräfte für pflegebedürftige Menschen auf selbständiger Basis zu beauftragen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Varianten: Zum einen Betreuungskräfte die ein Gewerbe in Deutschland anmelden und die, die ein Gewerbe in Polen anmelden.

Die EU erlaubt die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht zur Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten eines anderen Mitgliedstaates (vgl. Art. 49 ff AEUV ). Demnach können sich in Deutschland die Betreuerinnen aus Polen niederlassen und tätig werden.

In diesem Modell sind die Betreuerinnen gewerbetreibende, selbständige Einzelunternehmerinnen, die im Auftrag die Alltagsbegleitung und Haushaltservice anbieten.

Diese Einzelunternehmer sind genau wie Dienstleistungsunternehmen an strenge Kriterien bezüglich Ihrer Gewerbeanmeldung, Steuernummer und Krankenversicherung gebunden.
Es gibt viele Betreuerinnen, die den Schwerpunkt ihres Lebens nach Deutschland verlegen möchten, sowohl beruflich als auch privat. Auch für sie werden wir bei der Suche nach einer geeigneten Familie, einem Auftrag, im Bereich der Relocation und Büroservices tätig.